Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Angebote, Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Aufträge und sonstige Vereinbarungen basieren auf unseren nachstehenden Verkaufsbedingungen. Mit der Bestellung werden unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen vom Käufer anerkannt. Ebenso gilt eine Auftragsbestätigung, der nicht widersprochen wird, als anerkannt. Angebote sind grundsätzlich bis zu unserer Auftragsbestätigung freibleibend. Annullierungen von Aufträgen können nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen. Für bereits in Bearbeitung befindliche Aufträge sind zumindest die bis zum Zeitpunkt unserer Zustimmung angefallene Kosten vom Besteller zu erstatten. Für ab Lager angebotene Werkzeuge behalten wir uns das Zwischenverkaufsrecht vor. Eine Rücknahme von Werkzeugen kann nur nach Vereinbarung erfolgen, in Sonderanfertigung hergestellte Werkzeuge werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.

Abbildungen, Zeichnungen und Muster sowie sonstige Unter- lagen gehören uns. Sie genießen Urheberrecht und dürfen nicht zum Zwecke der Vervielfältigung, Nachahmung oder Weitergabe verwendet werden.

Wenn die Ausführung eines Auftrags wegen unvorhergesehener Ereignisse ( nicht vorhersehbarer, fehlender Zulieferung, Streik etc.) unmöglich wird, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Lieferung

Liefertermine werden von uns mit der gebotenen Sorgfalt Festgelegt und unter Zugrundelegung eines normalen Ablaufs in der Fertigung genannt. Die Lieferzeit beginnt erst nach vollständiger Klärung aller Einzelheiten (spez. technischer),  die mit dem Auftrag zusammenhängen. Angemessene Lieferzeitverzögerungen berechtigen den Käufer nicht zu Deckungskäufen, Schadenersatzansprüchen, Aufrechnung und Verzugsschäden oder Rücktritt vom Kaufvertrag. Geschehnisse höherer Gewalt, z.B. Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Rohstoffmangel, nicht rechtzeitiges Liefern von Vorlieferanten befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Diese Lieferungshindernisse sind auch nicht vom Lieferanten zu vertreten, wenn sie während eines bereits entstandenen Verzugs eintreten. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere aus Verzug, sind ausgeschlossen.

Wenn nichts vereinbart wurde, sind auch Teillieferungen erlaubt, die als gesonderte Lieferungen abgerechnet werden. Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Bestellers, d.h. die Gefahr der Qualitätsminderung oder der Verlust der Ware geht mit Verladung auf den Besteller über, auch wenn diese Verladung auf unsere Fahrzeuge erfolgt. Sendungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers versichert.

Preise

Es gelten grundsätzlich die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Preisangaben verstehen sich ab Werk Merzen zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer am Auslieferungstag. Verpackungskosten, Frachtkosten und Mehrkosten für besondere Vorschriften, Eilversand und Versicherung gehen zu Lasten des Bestellers. Ebenso erfolgt eine gesonderte Rechnung für nachträgliche Sonderwünsche oder Änderungen, die bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

Zahlungsbedingungen

Die Zahlung unserer Rechnungen für Neuwerkzeuge und Handelsware hat entweder innerhalb 8 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Schärf- und Servicerechnungen sind innerhalb 14 Tagen netto ohne Abzug zu begleichen. Ansonsten gelten die gesondert vereinbarten Zahlungsbedingungen. Unberechtigter Skontoabzug wird nachgefordert. Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung, wobei hier kein Skonto gewährt wird. Ebenso gehen Diskont- und Wechselgebühren zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung gewähren wir generell 2% Skonto auf alle Rechnungen. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, entstandene Kosten und bankübliche Zinsen zu berechnen. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die

Aufrechnung strittiger Gegenansprüche seitens des Rechnungsempfängers sind nicht gestattet. Bei Reklamationen, die einen Teil der Lieferung betreffen, darf die Zahlung für den nicht beanstandeten Teil nicht zurückgehalten werden. Kommt der Käufer seiner Zahlungspflicht nicht nach, so sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten, auch wenn diese auf einer anderweitigen Bestellung beruhen. Ebenso sind wir berechtigt, unsere Lieferung von einer Barzahlung abhängig zu machen, insbesondere dann, wenn uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die eine fristgemäße Zahlung gefährden. Bei vereinbarten Teilzahlungen sind wir berechtigt, diese zu widerrufen, falls eine zugesagte Rate länger als 1 Woche aussteht. Falls oben angeführte Differenzen auftreten, verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist gemäß der Verzögerung.

 

Gewährleistung

Wir leisten Gewähr für die Lieferung einwandfreier Werkzeuge, sachgemäße Ausführung und einwandfreies Material sowie technische Funktion bei richtigem Einsatz. Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware unter genauer, schriftlicher Angabe des Mangels mitzuteilen. Die Werkzeuge sind erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch uns kostenfrei einzusenden. Mängel, die wir zu vertreten haben, werden für den Käufer kostenfrei nach unserer Wahl behoben. Wurde ein zu beseitigender Mangel vom Besteller verursacht, können wir diesem die Kosten für die Mängelbeseitigung in Rechnung stellen. Für Werkzeuge, die durch fehlerhafte Behandlung, ungeeignete oder  unsachgemäße Handhabung, eigenmächtige Veränderung oder falsche Anwendung durch den Käufer oder Dritte unbrauchbar oder beschädigt worden sind, kann kein Ersatzanspruch geltend gemacht werden. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden ist völlig ausgeschlossen. Ebenso behalten wir uns an den technischen Fortschritt angepasste Konstruktionsveränderungen vor.

 

Eigentumsvorbehalt

Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zur Bezahlung aller noch offenen Forderungen und bis zur Einlösung der in Zahlung gegebenen Schecks oder Wechsel unser Eigentum. Bei Lieferungen über den Fachhandel ist dieser verpflichtet, unseren Eigentumsvorbehalt sicherzustellen. Werden die Zahlungstermine nicht eingehalten, können wir nach Ankündigung und Fristsetzung einer angemessenen Zeitspanne die Ware zurückfordern. Erfolgt keine Zahlung vom Käufer, kann die Rückforderung ohne Ankündigung und ohne Fristsetzung erfolgen. Bei einem Zahlungsrückstand ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren bestimmungsgemäß zu verwenden oder weiterzuverkaufen. Auch ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung zu unterlassen und der Lieferant hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Wird die Ware weiterverkauft, ganz gleich, ob verarbeitet oder unverändert, tritt der Käufer hiermit bereits jetzt seine Forderungen gegen den Erwerb in Höhe des Rechnungsbetrages an uns ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Wenn wir aufgrund des Eigentumsvorbehalts Ware zurücknehmen, geschieht dies auf Rechnung des Käufers bei Erteilung einer entsprechenden Gutschrift.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 49586 Merzen. Diese Vereinbarung gilt auch für Scheck- und Wechselforderungen. Außerdem unterliegen die gesamten Rechtsbeziehungen ausschließlich deutschem Recht. Als Gerichtsstand gilt das Amtsgericht Osnabrück als vereinbart.

 

Peter Cibulka Werkzeugtechnik
Hauptstr. 59a
49586 Merzen

Stand 09.2014

Impressum:

Peter Cibulka
Hauptstr. 59a
49586 Merzen

Telefon: ( 0 54 66 ) 1577
Telefax: ( 0 54 66 ) 1576

E-Mail: info@petercibulka.de

Inhaltlich Verantwortlicher: Peter Cibulka

Inhaber der Domain: Peter Cibulka

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St-Nr.: 67/108/02446

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